StraPa Gummi- und
	    			
	    			Kunststoffwalzenbezüge GmbH
	    		
	    			    		
	    		
	    			II. Industriestraße 3
	    			
					68804 Altlußheim
					
					
					Fon:      +49 (0) 6205 - 34 83 5
					
					Fax:      +49 (0) 6205 - 37 15 6
					
					E-Mail:  info(at)strapa-gummiwalzen.de
					
					
					Geschäftsführer: Christof Ulrich
					
					
					HRB Mannheim 1349 S
					
					Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
					
					DE 144279126
					
					
					Umsetzung & Layout:
					
					CSH media concept
	    		
Impressum
Rechtliche Hinweise:
					
					Im Falle von Domainstreitigkeiten, wettbewerbsrechtlichen oder vergleichbaren Problemen bitte wir Sie, zur Vermeidung unnötiger
					Rechtsstreitigkeiten und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne
					vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
					
					
					Alle Informationen, die Sie beim Besuch dieser Website hinterlassen, werden absolut vertraulich behandelt.
					Eine Nutzung von Daten erfolgt ausschließlich, um mit Ihnen im Rahmen des betreffenden Angebots in Kontakt zu treten und
					werden nicht an Dritte weitergegeben.
					
					
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AGB
					I. Allgemeine Lieferbedingungen
					
					
					1. Allgemeines
					
					Für alle unsere Angebote, Leistungen, Lieferungen, Verkäufe oder sonstige Geschäfte, einschließlich deren Vermittlung, gelten unsere
					nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie von unserem Geschäftspartner als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt
					worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber abweichender Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Mit
					der Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit der Entgegennahme der ersten von uns erbrachten Leistung oder Teilleistung
					gelten unsere Verkaufs -und Lieferbedingungen als anerkannt und für alle Geschäfte vereinbart, soweit nicht etwas anders ausdrücklich
					schriftlich vereinbart ist.	
					
					Aufhebung, Änderung, oder Ergänzung eines Vertrags und unserer Bedingung bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, 
					einschließlich solcher über die Aufhebung der der Schriftform sind unwirksam.
					
					
					2. Angebote, Aufträge, Bestellungen
					
					Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, mittelbar oder unmittelbar, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
					durch uns. Unsere Auftragsbestätigung bestimmt den Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. 
					Terminaufträge gelten nur, wenn sie ausdrücklich von uns als solche bestätigt werden. Im übrigen sind Angaben über Lieferzeiten 
					unverbindlich.
					
					Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit. Wir sind berechtigt, die Erfüllung des 
					Vertrags von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Oder bei Nichtbeibringung einer Sicherheitsleistung vom Vertrag 
					zurücktreten. Änderungswünsche oder Stornierungen von Aufträgen sind nur mit Rücksprache unserer Zulieferer möglich und bedürfen 
					innerhalb einer angemessenen Frist unserer Zustimmung. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. Feuerbrunst, Explosion, 
					Überschwemmungen , behördliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände bei unseren Lieferanten oder bei den Lieferanten der zu 
					unseren Erzeugnissen erforderlichen Materialien geben uns das Recht, ohne Verpflichtung auf Nachlieferung vom Vertrag zurückzutreten oder 
					die vereinbarte Liefermenge herabzusetzen.
					
					
					II. Haftung für Mängel
					
					Bei Lieferung von Waren leisten wir für erkennbare oder verbogene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von 6 
					Monaten ab Auslieferung der Ware an den Besteller in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich 
					nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Der Besteller hat uns eine angemessene Zeit von 6 Wochen ab Eingang der Mängelrüge zur 
					Nachbesserung oder Nachlieferung einzuräumen. Gelingt uns die Beseitigung des Mangels oder die Nachlieferung innerhalb dieses 
					angemessenen Zeitraums nicht oder lehnen wir diese ab, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern 
					oder den Kaufvertrag zu wandeln.
					
					
					2. Ausschluss von Schadensersatz
					
					Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder unerlaubter 
					Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind entweder von uns selbst oder einem unserer leitenden Angestellten vorsätzlich oder 
					grob fahrlässig verursacht worden, oder beruhen auf eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Fehlen einer zugesicherten 
					Eigenschaft, Leistungsvorzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit findet ein Ausschluss der Haftung nicht statt. Im Übrigen sind 
					wir für die Fälle der von uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeiten ebenfalls eine Haftung ausgeschlossen. Soweit von uns Schadensersatz 
					verlangt werden kann, sind wir im kaufmännischen Verkehr nur verpflichtet, den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden zu ersetzen.
					
					
					3. Mündliche, telegrafische oder telefonische Abreden sowie Verkäufe resp. Abschlüsse unserer Vertreter oder Reisenden werden erst durch 
					unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtswirksam. Ebenso bedürfen Vereinbarungen, die von diesen Lieferungs- und 
					Leistungsbedingungen abweichen, zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
					
					
					4. Ausschluss von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
					Der Besteller ist nur berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, sofern sich dieses 
					auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Besteller darf Ansprüche wegen Verschlechterung, Verzug, 
					von uns zu vertretender Unmöglichkeit oder Schadensersatz wegen Verletzung, wesentlicher Vertragspflichten ohne unsere ausdrückliche 
					schriftliche Zustimmung nicht abtreten.
					
					
					III. Eigentumsvorbehalt
					
					1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zu dem 
					Besteller zustehenden und noch nicht entstandenen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die Einstellung einzelner 
					Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Dem Besteller 
					ist untersagt, vor vollständiger Bezahlung der von uns gelieferten Waren, diese so fest mit seinem Grundstück zu verbinden, dass sie nur 
					unter gleichzeitiger Beschädigung ihre Substanz wieder vom Grundstück entfernt werden können.
					
					
					2. Der Besteller ist im kaufmännischen Verkehr zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines 
					ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns der 
					Besteller unverzüglich benachrichtigen. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware tritt der Besteller schon 
					jetzt mit allen Neben -und Gestaltungsrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jett an. Der Besteller ist zum Einzug der uns 
					abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einzugsermächtigung 
					erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nachkommt oder 
					wenn er in Vermögensverfall gerät. Der Besteller hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat 
					und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Außerdem hat er uns für die Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen 
					erforderlichen Unterlagen (insbesondere die Kundenliste usw.) herauszugeben. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die 
					Abtretung der Forderung des Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderung einzuziehen. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht 
					uns gegenüber in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, oder verstößt er gegen sonstige 
					vertragliche Verpflichtungen, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir, unbeschadet unserer sonstigen 
					Rechte, unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen. Der Besteller hat 
					kein Recht zum Besitz. Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und an uns abgetretene Forderungen auf Verlangen 
					des Bestellers an diese zu übertragen oder rückabzutreten, wenn uns soweit deren Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderung 
					(einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20% übersteigt.
					
					
					3. Lieferzeit
					
					Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Sie sind mit der Bestellung der Ware zum Versand 
					gewahrt. Vereinbarte Lieferfristen entfallen, sofern der Käufer vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt. Fälle höherer Gewalt oder 
					sonstige, vom Lieferer nicht verschuldete Ereignisse, wie z.B. unzulängliche Anlieferung von unserem Werk als auch in fremden Betrieben, 
					von welchen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängt, bedingen ohne weiteres eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit. 
					Derartige Umstände berechtigen uns ferner, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten .Der Käufer kann schriftlich von uns die 
					Erklärung verlangen , ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern. Erklären wir uns dazu nicht binnen 3 Wochen, so kann 
					der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei etwaigem Lieferverzug unsererseits sind Schadensersatzansprüche jeder Art und Vertragsstrafen 
					ausgeschlossen. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig. Ein Fixgeschäft gilt nur dann als vereinbart, wenn dies beim 
					Liefertermin durch das Wort "Fixgeschäft" hervorgehoben ist. Bestellungen auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 3 Monaten 
					abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit muss eine angemessen Frist von mindestens 1 Monat liegen.
					
					
					4. Versand
					
					Wird die Ware versand oder dem Besteller am Platz zugeschickt, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an den 
					Versandbeauftragten ausgeliefert ist, spätestens aber, wenn sie das Werk verlässt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die 
					Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald ihm die 
					Anzeige unserer Versandbereitschaft zugegangen ist. Unerheblich ist, ob die Absendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die 
					Frachtkosten trägt.
					
					
					IV. Zahlungsbedingungen
                    Die Rechnungsbeträge sind porto - und spesenfrei per Banküberweisung auf die bekannten Firmenkonten wie folgt zahlbar: die Rechnungen werden sofort nach Rechnungseingang                                  fällig. Das Zahlungsziel ist 30 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug. Werden unsere Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beglichen, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten.
                    Wechsel und Schecks gelten nicht bereits mit der Herausgabe, 
					sondern erst mit der Einlösung als Erfüllung. Die Hereinnahme von Wechseln behalten wir uns in jedem Falle vor. Zahlungen an Angestellte 
					und Vertreter sind von uns nur rechtsgültig, wenn Angestellte und Vertreter mit einer Vollmacht zum Inkasso versehen sind.
					
					
					V. Gerichtsstand und Erfüllungsort
					Der Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Versandort. Für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, die nicht zu 
					den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit 
					öffentlichrechtlichen Sondervermögen und zwar auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, welche aufgrund solcher Verträge gegeben 
					werden, ist in 1. Instanz das Amtsgericht oder Landgericht Mannheim zuständig. Darüberhinaus ist das Amtsgericht Mannheim für alle 
					gerichtlichen Mahnverfahren zuständig.
					
					
					2. Besondere Rechtsanwendung
					Die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
					
					
					VI. Salvatorische Klausel
					Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder 
					unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen 
					Vereinbarungen oder Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
	    		
