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StraPa
Gummi- und
Kunststoffwalzenbezüge GmbH
II. Industriestrasse 3
68804 Altlussheim
Hotline: 0171 - 5 12 80 16
Fon: ++49 (0) 62 05-3 48 35
Fax: ++49 (0) 62 05-3 71 56
Email: info@strapa-gummiwalzen.de
Geschäftsführer:
Rüdiger Strasser
HRB Mannheim 1349 S
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz:
DE 144279126
Umsetzung & Layout
MARTIN-SERVICES
RHS
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AGB
I .Allgemeine Lieferbedingungen
1.Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Leistungen, Lieferungen, Verkäufe oder
sonstige Geschäfte, einschließlich deren Vermittlung, gelten
unsere nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch
wenn sie von unserem Geschäftspartner als seine
Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden uns nicht.
Unser Stillschweigen gegenüber abweichender Bedingungen gilt
nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Mit der Entgegennahme
unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit der Entgegennahme
der ersten von uns erbrachten Leistung oder Teilleistung gelten
unsere Verkaufs -und Lieferbedingungen als anerkannt und für
alle Geschäfte vereinbart, soweit nicht etwas anders
ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Aufhebung, Änderung, oder Ergänzung eines Vertrags und unserer
Bedingung bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen,
einschließlich solcher über die Aufhebung der der Schriftform
sind unwirksam.
2.Angebote , Aufträge , Bestellungen
Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, mittelbar oder
unmittelbar, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Auftragsbestätigung
bestimmt den Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende Bedingungen
des Käufers haben keine Gültigkeit. Terminaufträge gelten nur,
wenn sie ausdrücklich von uns als solche bestätigt werden. Im
übrigen sind Angaben über Lieferzeiten unverbindlich.
Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer seine
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit. Wir sind berechtigt,
die Erfüllung des Vertrags von der Leistung einer Vorauszahlung
abhängig zu machen. Oder bei Nichtbeibringung einer
Sicherheitsleistung vom Vertrag zurücktreten. Änderungswünsche
oder Stornierungen von Aufträgen sind nur mit Rücksprache
unserer Zulieferer möglich und bedürfen innerhalb einer
angemessenen Frist unserer Zustimmung. Hierdurch entstehende
Mehrkosten trägt der Käufer. Feuerbrunst, Explosion,
Überschwemmungen , behördliche Maßnahmen oder andere
unvorhergesehene Umstände bei unseren Lieferanten oder bei den
Lieferanten der zu unseren Erzeugnissen erforderlichen
Materialien geben uns das Recht, ohne Verpflichtung auf
Nachlieferung vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte
Liefermenge herabzusetzen.
II. Haftung für Mängel
Bei Lieferung von Waren leisten wir für erkennbare oder
verbogene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
innerhalb von 6 Monaten ab Auslieferung der Ware an den
Besteller in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl
entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie
Ware nachliefern. Der Besteller hat uns eine angemessene Zeit
von 6 Wochen ab Eingang der Mängelrüge zur Nachbesserung oder
Nachlieferung einzuräumen. Gelingt uns die Beseitigung des
Mangels oder die Nachlieferung innerhalb dieses angemessenen
Zeitraums nicht oder lehnen wir diese ab, ist der Besteller
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern
oder den Kaufvertrag zu wandeln.
2.Ausschluß von Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen positiver
Forderungsverletzung , Verschuldens bei Vertragsabschluß oder
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind
entweder von uns selbst oder einem unserer leitenden
Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden,
oder beruhen auf eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Leistungsvorzug oder
von uns zu vertretender Unmöglichkeit findet ein Ausschluss der
Haftung nicht statt. Im Übrigen sind wir für die Fälle der von
uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeiten ebenfalls eine Haftung
ausgeschlossen. Soweit von uns Schadensersatz verlangt werden
kann, sind wir im kaufmännischen Verkehr nur verpflichtet, den
bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden zu ersetzen.
3.Mündliche, telegrafische oder telefonische Abreden sowie
Verkäufe resp. Abschlüsse unserer Vertreter oder Reisenden
werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns
rechtswirksam .Ebenso bedürfen Vereinbarungen , die von diesen
Lieferungs - und Leistungsbedingungen abweichen, zu ihrer
Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4.Ausschluß von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Der Besteller ist nur berechtigt, gegenüber fälligen
Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen,
sofern sich dieses auf unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Besteller darf
Ansprüche wegen Verschlechterung, Verzug, von uns zu
vertretender Unmöglichkeit oder Schadensersatz wegen Verletzung,
wesentlicher Vertragspflichten ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung nicht abtreten.
III. Eigentumsvorbehalt
1.Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zu dem
Besteller zustehenden und noch nicht entstandenen Forderungen ,
gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die Einstellung einzelner
Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und
deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Dem
Besteller ist untersagt, vor vollständiger Bezahlung der von uns
gelieferten Waren, diese so fest mit seinem Grundstück zu
verbinden, dass sie nur unter gleichzeitiger Beschädigung ihre
Substanz wieder vom Grundstück entfernt werden können.
2. Der Besteller ist im kaufmännischen Verkehr zur
Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware jederzeit
widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs
berechtigt. Von einer Pfändung oder jeder anderen
Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns der Besteller
unverzüglich benachrichtigen. Die Forderungen aus der
Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware tritt der
Besteller schon jetzt mit allen Neben -und Gestaltungsrechten an
uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jett an. Der Besteller
ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderung berechtigt und
verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen
haben. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen
Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen
uns gegenüber nicht mehr nachkommt oder wenn er in
Vermögensverfall gerät. Der Besteller hat uns auf Verlangen
unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert
hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.
Außerdem hat er uns für die Geltendmachung der uns abgetretenen
Forderungen erforderlichen Unterlagen (insbesondere die
Kundenliste usw.) herauszugeben. Wir sind berechtigt, den
Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderung des
Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderung einzuziehen
.Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in
Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner
Vermögensverhältnisse ein, oder verstößt er gegen sonstige
vertragliche Verpflichtungen, so wird die gesamte Restschuld
sofort fällig. In diesen Fällen sind wir, unbeschadet unserer
sonstigen Rechte, unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages
berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese
abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz. Wir
verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und
an uns abgetretene Forderungen auf Verlangen des Bestellers an
diese zu übertragen oder rückabzutreten, wenn uns soweit deren
Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderung
(einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20%
übersteigt.
3.Lieferzeit
Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber
stets unverbindlich. Sie sind mit der Bestellung der Ware zum
Versand gewahrt. Vereinbarte Lieferfristen entfallen, sofern der
Käufer vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt. Fälle höherer
Gewalt oder sonstige, vom Lieferer nicht verschuldete
Ereignisse, wie z.B. unzulängliche Anlieferung von unserem Werk
als auch in fremden Betrieben, von welchen die Aufrechterhaltung
unseres Betriebes abhängt, bedingen ohne weiteres eine
entsprechende Verlängerung der Lieferzeit. Derartige Umstände
berechtigen uns ferner, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten .Der Käufer kann schriftlich von uns die
Erklärung verlangen , ob wir zurücktreten oder innerhalb
angemessener Frist liefern. Erklären wir uns dazu nicht binnen 3
Wochen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei
etwaigem Lieferverzug unsererseits sind Schadensersatzansprüche
jeder Art und Vertragsstrafen ausgeschlossen. Teillieferungen
und Teilrechnungen sind zulässig. Ein Fixgeschäft gilt nur dann
als vereinbart, wenn dies beim Liefertermin durch das Wort
"Fixgeschäft" hervorgehoben ist. Bestellungen auf Abruf hat der
Käufer innerhalb von 3 Monaten abzunehmen. Zwischen Abruf und
gewünschter Lieferzeit muss eine angemessen Frist von mindestens
1 Monat liegen.
4.Versand
Wird die Ware versand oder dem Besteller am Platz zugeschickt,
so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an
den Versandbeauftragten ausgeliefert ist, spätestens aber, wenn
sie das Werk verlässt. Ist die Ware versandbereit und verzögert
sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht
zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Besteller über,
sobald ihm die Anzeige unserer Versandbereitschaft zugegangen
ist. Unerheblich ist, ob die Absendung vom Erfüllungsort aus
vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt.
IV. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind porto - und spesenfrei wie folgt
zahlbar: a) die Rechnungen werden sofort nach Rechnungseingang
fällig, b) bei Zahlung innerhalb von 8 Tage 2 % Skonto. Bei
Wechselzahlungen gehen die Diskontspesen zu Lasten des Käufers.
Die Skonto- Gewährung setzt die Erfüllung sämtlicher fälligen
Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen voraus. Werden
unsere Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungseingang beglichen, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe
von 2 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen .Der
Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten.
Wechsel und Schecks gelten nicht bereits mit der Herausgabe,
sondern erst mit der Einlösung als Erfüllung. Die Hereinnahme
von Wechseln behalten wir uns in jedem Falle vor. Zahlungen an
Angestellte und Vertreter sind von uns nur rechtsgültig, wenn
Angestellte und Vertreter mit einer Vollmacht zum Inkasso
versehen sind.
V. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der
Versandort. Für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit
Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten
Gewerbetreibenden gehören, sowie mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder mit öffentlichrechtlichen
Sondervermögen und zwar auch für Ansprüche aus Wechseln und
Schecks, welche aufgrund solcher Verträge gegeben werden, ist in
1. Instanz das Amtsgericht oder Landgericht Mannheim zuständig.
Darüberhinaus ist das Amtsgericht Mannheim für alle
gerichtlichen Mahnverfahren zuständig.
2.Besondere Rechtsanwendung
Die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
VI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit sonstiger
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Vereinbarungen oder Bestimmungen treten die
gesetzlichen Bestimmungen.
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